Genau wie andere Anbieter und Firmen (Orderbird, H&M, dm, Metro usw.) müssen wir nun zwei Dinge ab und vor dem Fristablauf am 31.03.2021 tun:
- Ab dem 1. April die bereits mit Phorest lauffähige teilzertifizierte Lösung von Fiskaly nutzen. Wir setzen eure Accounts auf und werden Anfang nächster Woche (KW13) weitere Anweisungen schicken.
- In Verbindung mit einem Antrag nach § 148 AO die Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-TSE bei eurem zuständigen Finanzamt einzureichen (mehr dazu und eine Orientierungshilfe gibt’s weiter unten).
Wir wollen hier nochmal wichtige Fragen angehen:
Warum kommt dieses Update so spät?
Wir wissen, dass die TSE für euch besonders in der heutigen Zeit eine extra Belastung ist. Wir sind bis zum 25.03. davon ausgegangen, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die vollständige Zertifizierung erteilt und die Fiskaly Cloud-TSE Lösung umgesetzt werden kann. Wäre das geschehen, hättet ihr einen minimalen Aufwand gehabt. Dafür haben wir bis zur letzten Minute beim BSI und bei Fiskaly gekämpft. Nun ist klar, sie werden es nicht schaffen.
Die BSI verzögert die Zertifizierung und damit kann die Cloud-TSE nicht umgesetzt werden.
Übrigens die Fiskaly Lösung, die wir nutzen, wird von vielen großen Geschäften in Deutschland angesteuert. Alle machen gerade das, was wir euch auch empfehlen: Cloud-TSE nutzen und Fristverlängerung beantragen.
Wie stelle ich den Antrag nach § 148 AO?
Der Antrag auf Fristverlängerung ist beim Finanzamt einzureichen. Das könnt ihr direkt oder über euren Steuerberater.
Was ihr hierzu braucht:
1. Den Antrag selbst
2. Alle Anlagen
Bitte schickt eine Email an hallo@phorest.de, und wir schicken euch eine Vorlage und die Anlagen zu.
Bin ich dann abgesichert?
Wir würden diese Frage so gerne mit einem klaren “Ja” beantworten. Das können wir so aber nicht. Was wir sagen können:
Wir richten die Fiskaly Cloud-TSE in eurem Phorest System ein. Dies im Zusammenhang damit, dass ihr die Lösung bezahlt habt und den Fristverlängerungsantrag einreicht, zeigt, dass wir gemeinsam die Sorgfaltspflicht erfüllt haben. Genau darauf hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wie auch das Hessische Ministerium der Finanzen hingewiesen.
Warum haben wir schon für die TSE bezahlt, wenn’s noch gar nicht geht?
Seit dem 30.09.2020 muss jeder Kassenbetreiber (also Saloninhaber) nachweisen können, dass er eine cloud-basierte TSE Lösung verbindlich bestellt hat und verbindlich geplant hat, diese auch einzubauen. Aus diesem Grund haben wir die Gebühr eingezogen, damit dieser Nachweis gelingt.
Wir versichern, dass es uns nicht um das vorzeitige Vereinnahmen zu unserem Vorteil ging.
Was passiert als nächstes?
Anfang nächster Woche werden wir euch eine weitere E-Mail schicken mit Anweisungen zu TSE Einstellungen, die ihr vornehmen müsst. Keine Sorge, es wird euch nur 5 Minuten Zeit kosten. Mehr Informationen |
Wer ist Fiskaly? Was hat Phorest die letzten Monate unternommen? Warum eine Cloud-Lösung? Diese und viele andere Fragen haben wir euch hier beantwortet - schaut rein!
Generelle Infos zur KassenSichV, den Pflichten und mehr gibt’s hier.